Vorheriger Artikel SEC verschiebt Entscheidung über Bitcoin ETF von Bitwise Nächster Artikel Home SEC verschiebt Entscheidung über Bitcoin ETF von Bitwise SEC verschiebt Entscheidung über Bitcoin ETF von Bitwise By Benson Toti - Min. gelesen Aktualisiert 16 September 2020 Die SEC kann sich nicht entscheiden: Die Börsenaufsicht hat die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung des Bitcoin ETFs von Bitwise verschoben. Entschieden werden soll nun im Mai. Der Markt hatte offenbar nichts anderes erwartet. Die US Börsenaufsicht SEC hat am 29. März eine Verschiebung ihrer Entscheidung über den Bitcoin ETF von Bitwise bekannt gegeben. Wie die Behörde in einer Mitteilung verlauten ließ, soll die Entscheidung nun bis zum 16. Mai nachgeholt werden. Die Verschiebung bedeutet weder eine Zulassung noch eine Ablehnung des Antrags. Bislang kein Bitcoin ETF zugelassen Ganz überraschend kann die Entscheidung nicht. Die US Börsenaufsicht muss nach einer bestimmten Zeit nach Eingang eines Antrags ihre Entscheidung entweder bekannt geben oder verschieben. Bislang konnten sich die Beamten nicht dazu durchringen, einen der verschiedenen Bitcoin ETF Anträge zuzulassen. Es sind verschiedene Produkte in der Schwebe. Dazu gehört der ETF der Winklevoss Zwillinge, der VanEck ETF von Solid X und das geplante Produkt von ProShares. Bitwise hatte Anfang Januar einen Antrag bei der SEC gestellt. Der Bitcoin Kurs reagierte auf die Nachricht nicht. Die insgesamt aufwärtsgerichtete Tendenz der vergangenen Tage setzte sich stattdessen fort. Die ist ein klares Indiz dafür, dass der Markt nicht mit einer baldigen Zulassung eines Bitcoin ETFs rechnet und diese auch nicht erwartet. Aus Sicht der US Börsenaufsicht SEC und anderer Aufsichtsbehörden bestehen im Vorfeld der Zulassung eines ETFs auf Kryptowährungen verschiedene Probleme. Zum einen gelten Kryptowährungen als sehr riskante Anlageklasse. Die Zulassung eines ETFs könnte viele Anleger zu einem Investment ermutigen, für die dieses Risiko eigentlich zu groß wäre. Zum anderen sind viele Fragen rund um Regulierung, Custody etc. ungeklärt. Bitcoin ETF erst nach Regulierung? Ungeklärt ist zum Beispiel die Frage, wie ein physisch replizierender Bitcoin ETF sich gegen Verluste durch Hackerangriffe und andere unsystematische Risiken absichern könnte. ETFs können ihre Basis allerdings auch über Futures abbilden. An der Chicago Mercantile Exchange (CME) wird bereits ein Bitcoin Kontrakt gehandelt. Die Zulassung eines Bitcoin ETFs gilt in der Szene immer wieder als Nadelöhr für Investitionen einer weiteren Anlegermasse. Ob dies tatsächlich zutrifft, ist jedoch offen. Anlegern stehen mit CFDs, Zertifikaten, Trusts, ETNs und Futures bereits heute diverse Instrumente zur Verfügung. Ob institutionelle Anleger tatsächlich verstärkt in einen ETF anstelle eines Futures investieren würden, ist Spekulation. Tatsache ist, dass sich das technische und rechtliche Umfeld für institutionelle Investoren allmählich verbessert. Diverse Akteure wie zum Beispiel die Schweizer Vontobel Bank bieten mittlerweile vollumfängliche Lösungen für Custody und Settlement an. Eine strengere Regulierung des gesamten Kryptosegments wird nicht zuletzt in Europa angestrebt. Möglicherweise folgt die Zulassung des ersten Bitcoin ETFs einer solchen Regulierung. Featured Image: kkssr / Shutterstock.com Diesen Artikel teilen Kategorien Vorschriften Tags Bitcoin