Kryptowährungen erben und vererben: Diese Fallstricke drohen

Kryptowährungen erben und vererben: Diese Fallstricke drohen

By Benson Toti - Min. gelesen
Aktualisiert 25 Mai 2021

Was passiert eigentlich, wenn der Besitzer einer Kryptowährung verstirbt? Müssen die Erben Steuern zahlen? Wie können Bestände sicher an die eigenen Nachkommen übergeben werden? Diese Fragen stellen sich mehrere Jahre nach dem Aufkommen von Bitcoin und Co. immer häufiger.

Das Private Banking Magazin thematisiert Fragestellungen rund um die Erbschaft von Kryptowährungen. Tatsächlich sind Erben verpflichtet, den Zugang von Kryptowährungen über eine Erbschaft im Finanzamt anzuzeigen. Unterbleibt dies, drohen schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen. In jedem Fall kommt es jedoch zu einer empfindlichen Steuernachzahlung, wenn das Finanzamt von der nicht deklarierten Erbschaft erfährt. Auch im Hinblick auf Schenkungen stellen sich Fragen.

Kryptowährungen vererben und verschenken: Wie geht das?

Wer Kryptowährungen besitzt und sie im Zweifel seine Nachkommen hinterlassen möchte, muss rechtzeitig handeln. Vor wenigen Wochen machte die Kryptonbörse Quadriga CX Schlagzeilen. Deren Chef war plötzlich verstorben – und hatte als einziger den wichtigsten privaten Schlüssel für den gesamten Bestand in Höhe von ca. 150 Millionen USD. Wer seinen Erben den privaten Schlüssel nicht hinterlässt, riskiert selbiges. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, den privaten Schlüssel beim Notar zu hinterlegen und diesen testamentarisch mit Herausgabe zu bevollmächtigen.

Wie verhält es sich bei Schenkung und Erbschaft mit der Steuer? In beiden Fällen gilt, dass der Wert der Schenkung oder Erbschaft sich nach dem Marktwert der Kryptowährung an dem Tag bemisst, an dem Schenkung oder Erbschaft stattgefunden haben. In der Praxis muss dabei oft auf einen Mittelwert zurückgegriffen werden, da es keinen amtlichen Kurs gibt. Erben und Beschenkte können mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen, von welchen Handelsplattformen diese Mittelkurse stammen sollen.

Erbschaftsregelung spielt bei Custody bislang keine Rolle

Nicht ganz unproblematisch: Sind Bestände zum Zeitpunkt des Zugangs (Erbschaft oder Schenkung) deutlich mehr wert als zum Zeitpunkt einer Steuerzahlung, kann ein Verlust entstehen. Erben und Beschenkte sollten deshalb in Erwägung ziehen, einen Teil des Bestands frühzeitig zu veräußern oder – etwa mit CFDs – gegen Kursverluste abzusichern. Schließlich zeigen sich die Kurse von Bitcoin und Co. häufig sehr volatil.

Dienstleistungen rund um Kryptowährungen werden von immer mehr professionellen Anbietern aus dem Finanzsektor angeboten. Zuletzt erklärte die Schweizer Investmentbank Vontobel, Vermögensverwaltern, Assetmanagern und Banken eine voll integrierte Custody Lösung anbieten zu können. Regelungen für den Fall, dass der Besitzer einer Wallett auf diese nicht mehr zugreifen kann, spielen bei den Dienstleistern jedoch kaum eine Rolle.

Ein generelles Problem von Kryptowährungen besteht darin, dass jeder, der im Besitz der privaten Schlüssel ist, auch auf die Bestände zugreifen kann. Die Bekanntgabe der Private Keys außerhalb der Familie und absoluten Vertrauenspersonen wie zum Beispiel einem Notar ist deshalb mit Risiken verbunden. Fälle wie Quadriga CX machen deutlich, dass die Szene hierfür eine Lösung entwickeln muss.

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