Vorheriger Artikel Korea Blockchain Association wehrt sich gegen Krypto-Steuergesetz Nächster Artikel Home Korea Blockchain Association wehrt sich gegen Krypto-Steuergesetz Korea Blockchain Association wehrt sich gegen Krypto-Steuergesetz By Lacie-Mae Durham - Min. gelesen Aktualisiert 18 November 2020 Die Vereinigung befürchtet, dass Firmen die Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllen können Die Korea Blockchain Association (KBA) fordert eine zweijährige Verzögerung der Umsetzung des neuen 20-%-Krypto-Steuerplans der Regierung. Das koreanische Medienunternehmen News1 Korea berichtete, dass die KBA die Regulierungsbehörden aufgefordert habe, mit der Umsetzung der neuen Steuerstrategie durch die südkoreanische Regierung bis Januar 2023 zu warten. Die KBA spricht sich zwar nicht ausdrücklich gegen den Steuersatz von 20 % aus, argumentiert aber, dass Krypto-Börsen und Unternehmen eine „angemessene Frist“ zur Vorbereitung auf das Einkommensteuergesetz gewährt werden sollte. Ein Grund für den Antrag der KBA auf Vertagung liegt in der kurzen Zeitspanne zwischen den unter der alten Steuerregelung geltenden Vorschriften und dem Beginn der neuen Regelung. Krypto-Börsen haben bis Ende September 2021 Zeit, um Geschäfte gemäß der alten Steuerregelung zu melden. Die KBA ist jedoch der Ansicht, dass das überarbeitete Gesetz, das das koreanische Wirtschafts- und Finanzministerium ab dem 1. Oktober 2021 durchsetzen will, niemals in voraussichtlich weniger als 24 Stunden eingehalten werden könne. Oh Gap-soo, Vorsitzender der Korea Blockchain Association, deutete an, dass eine vorübergehende Aussetzung des Steuergesetzes erforderlich sein könnte, da die Regierung zum ersten Mal die Besteuerung von digitalen Vermögenswerten anpackt. Es könnte sein, dass die Regulierungsbehörden die Steuererklärungen nicht unverzüglich entgegennehmen können, was zu Unsicherheit darüber führt, ob die Krypto-Firmen im Oktober weiterarbeiten können. „Die Branche hat große Schwierigkeiten, sich auf die Besteuerung vorzubereiten, da es keine steuerliche Infrastruktur gibt und man nicht sicher ist, ob das Unternehmen bis zur Durchsetzung des Sonderzahlungsgesetzes weitergeführt wird oder nicht. Es muss eine angemessene Vorbereitungszeit vorgesehen werden, damit es einen Beitrag zur Volkswirtschaft leisten und die Steuereinnahmen langfristig sichern kann“, sagte er. Der neue Steuerplan schreibt vor, dass alle Gewinne aus virtuellen Währungen und immateriellen Vermögenswerten als zu versteuerndes Einkommen eingestuft werden, das auf jährlicher Basis berechnet wird. Jegliches Einkommen aus virtuellem Vermögen unter 2.000 US-Dollar pro Jahr muss nicht versteuert werden. Jedes Einkommen über diesem Grenzwert wird mit einem festen Steuersatz von 20 % besteuert. Diesen Artikel teilen Kategorien Vorschriften Tags Blockchain