Karatbars belegt die Rechtskonformität ihres Geschäftsmodells

Karatbars belegt die Rechtskonformität ihres Geschäftsmodells

By Hassan Maishera - Min. gelesen
Aktualisiert 01 Oktober 2020

Karatbars CEO Harald Seiz startet Informationskampagne nach BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Absage.

Für die erfolgsverwöhnte Karatbars-Gruppe um den umtriebigen Chef Harald Seiz ist es in diesen Tagen recht dicke gekommen. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat der KaratBit Foundation die Ausgabe des KaratGoldCoins in Deutschland untersagt. Kaum weniger renommiert hat dann das Handelsblatt über diese und andere Vorhaltungen berichtet und gleich ein – an einigen Stellen durchaus wohlwollendes – ausführliche Porträt Seiz’ gezeichnet. Und als wäre dies nicht schlimm genug, nehmen Vorwürfe nicht ab, es handele sich bei einigen Produkten und Dienstleistungen im Karatbars-Universum um ein Schneeballsystem. Wir haben uns die „Gold-Firma“ und die einzelnen Punkte genauer angeschaut. Was ist dran an der Kritik?

Nach dem bemerkenswert offenen Gespräch, das Seiz den beiden Handelsblatt-Journalisten gewährte, hat das Unternehmen auch uns Einblick gegeben – und auch einige Papiere vorgelegt, die bislang keine Rolle in der öffentlichen Berichterstattung gespielt haben.

Vorwurf Schneeballsystem

Immer wieder, vor allem in anonymen Onlineforen, wird behauptet, es handele sich bei Karatbars um ein Schneeballsystem, auf Englisch: Ponzi-Scheme genannt. Hierzu liegt uns ein frisches, von Karatbars beauftragtes Gutachten der Firma Web Shield Services vor, erstellt am 7. November 2019 in Kooperation mit der Beratungsgesellschaft Deloitte. Dieses bescheinigt dem Unternehmen, dass Karatbars keinem illegalen Geschäftsmodell / Ponzi-System nachgeht. Die dreistufige Untersuchung startete Ende August dieses Jahres. Hierzu wurden juristische und Reputationsaspekte unter die Lupe genommen, eine „Credit Card Scheme Compliance Review“ betrieben und die Transaktionen begutachtet.

Zu ersterem hat Deloitte Forensic & Security (Deutschland) eine detaillierte Untersuchung der Partnerverträge und Vertriebspraktiken angestellt, um mögliche strafrechtliche Probleme oder Hinweise für ein Schneeballsystem zu ermitteln. Darüber hinaus führte Deloitte eine gründliche Reputationsprüfung des Händlers durch – mit Fokus auf die Identifizierung negativer Anzeichen, wie amtlicher Warnungen, Beschwerden, Sanktionslisten und nachteiligen Einträgen in Datenbanken. „Die Überprüfung und Analyse der zur Verfügung gestellten Verträge und Dokumente begründete nicht die Annahme eines möglichen Ponzi-Systems und war nicht in der Lage, illegale oder kriminelle Handlungen zu identifizieren“, heißt es in dem Gutachten.

Gegen die Regeln und Vorschriften der wichtigsten Kreditkartensysteme Visa und MasterCard wurde ebenfalls nicht verstoßen. Es ergaben sich „keine aktuellen oder historischen Hinweise für den Verkauf von illegalen oder markenschädigenden Inhalten. Darüber hinaus wurden keine Anzeichen für Geld- oder Transaktionswäsche festgestellt.“ Die dritte Phase konzentrierte sich auf die Überprüfung der damit verbundenen Transaktionen. Auch hier konnte durch die „Transaktionsmusterprüfung die Annahme ausgeschlossen werden, dass illegale oder markenschädigende Transaktionen verarbeitet werden.“

Karatbars erklärt BaFin-Schreiben für irrelevant

Einen weiteren Schlag ins Kontor stellte die Anordnung der BaFin dar, den Verkauf des KaratGoldCoins (KBC) einzustellen – eine Nachricht, die die Behörde am 11. November in Kurzform sogar auf ihrer Internetseite veröffentlichte. Moniert wurde, dass die Karatbit Foundation, Belize, die Ausgabe des „KaratGoldCoins“ ohne Erlaubnis in Deutschland betreibe und über keine ZAG-Lizenz (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) verfüge. Die Behörde fordert, den KBC-Handel mit deutschen oder in Deutschland ansässigen Kunden einzustellen und abzuwickeln. In einem Statement an Kunden und Geschäftspartner widersprechen auch Karatbars und CEO Harald Seiz der BaFin-Darstellung und den damit verbundenen Vorwürfen deutlich. Denn eine Lizenz sei aus Sicht von Karatbit nur notwendig, wenn man Produkte in sogenanntes Fiat-Geld (also traditionelle Währungen) wechseln kann. Dies sei aber gar nicht möglich, da der KBC nur in Gold bzw. dem Produkt CashGold umgetauscht werden kann.

KBC: Keine Kryptowährung, sondern Utility Token

Das wohl gewichtigste Argument gegen die Vorwürfe der BaFin aus Sicht von Karatbars: Der KaratGoldCoin ist – trotz ähnlicher technischer Funktionsmechanismen – keine klassische Kryptowährung, sondern einen Utility Token. Er erfüllt – wie bei anderen Unternehmen, die Coins herausgeben – rein praktische Zwecke, die direkt mit den jeweiligen Produkten und Dienstleistungen verbunden sind. Karatbars betont, dass es gerade kein „E-Geld“ ist. Diesen feinen Unterschied – verbunden mit der Kernbotschaft, dafür keine Erlaubnis zu benötigen – formuliert interessanterweise selbst die BaFin in einer ihrer Veröffentlichungen. Dort heißt es:

 

„Utility-Token

Bei reinen Utility-Token (App-Token, Nutzungstoken, Verbrauchstoken) steht die alleinige Nutzung zum Bezug einer realwirtschaftlichen Dienstleistung im Vordergrund und nicht eine finanzielle Gegenleistung. Bei Utility-Token handelt es sich nicht um E-Geld, wenn keine Drittakzeptanz oder eine Ausgabe nur gegen andere Payment-Token (etwa Bitcoin und Ether) erfolgt. Bei reinen Nutzungstoken spricht zudem viel dafür, dass die Ausgabe auch keine Erlaubnispflichten nach dem KWG, ZAG oder KAGB auslöst. Zudem scheidet bei solchen Token regelmäßig auch die Einstufung als Finanzinstrument nach dem KWG aus, so dass eventuelle handelsbezogene Dienstleistungen ausschließlich mit diesen Token auf dem Sekundärmarkt keine Erlaubnispflichten nach sich ziehen. Reine Nutzungstoken sind, anders als virtuelle Währungen, auch nicht als Zahlungsmittel konzipiert und qualifizieren sich daher auch nicht als Rechnungseinheiten; sie lassen sich dann auch in aller Regel nicht unter den Tatbestand anderer Finanzinstrumente nach § 1 Abs. 11 KWG fassen. Wegen der vielen Mischformen, also Token, die sowohl Elemente eines Nutzungstokens als auch die einer virtuellen Währung oder eines wertpapierähnlichen Tokens aufweisen, bedarf es jedoch oft einer vertieften Prüfung.“

 

KaratBit befindet sich nach eigener Aussage im Austausch mit der BaFin, um diese Missverständnisse rasch auszuräumen. Auch mit Blick auf den Handelsblatt-Beitrag ergänzt Karatbars-CEO Harald Seiz im Gespräch mit uns: „Unabhängig von seiner Eigenschaft als Utility Coin ist der Kryptocoin KBC nie an deutsche Kunden, Vertrags- und Vertriebspartner verkauft worden. Es ist immer nur eine kostenlose Beigabe zu anderen Karatbars-Produkten gewesen – ein Bonus. Karatbars und andere mit der Firma verbundene Unternehmen verkaufen generell keine prospektpflichtigen Produkte. Wir hoffen daher, dass sich diese Vorwürfe in Luft auflösen und die BaFin ihre Meinung und Darstellung revidiert.“

BaFin bezieht sich auf Fake-Webseite

Damit jedoch sind die Ungereimtheiten auf Seiten der BaFin nicht erschöpft. Denn die BaFin führt ihre Ansicht in einem 17-seitigen amtlichen Schreiben an die Karatbit Foundation aus – das in einer kostenpflichtigen Anordnung zur Einstellung des Geschäfts mit KBC gipfelt. Dieses Papier liegt uns vor. Als Grundlage ihrer Prüfung diente der BaFin die Webseite  www.karatgoldinternational.com  – die offenbar eine Fake-Webseite ist und Namen und Marken des Karatbars-Universums verwendet. Gegen diese Webseite geht Karatbars bereits seit August 2019 rechtlich vor; auch, weil dort Falschinformationen veröffentlicht worden seien (das Schreiben liegt uns vor).

Seiz hat im Handelsblatt bereits angekündigt, der BaFin-Aufforderung nicht zu folgen: „Niemand kann hier einen KBC abwickeln.“ Vielmehr hat Seiz gegenüber seinen Kunden und Vertriebspartner eine Informationsoffensive gestartet: „Es gibt keinen Grund zu Beunruhigung. Wir liegen mit all unseren Projekten im Plan. Hier will jemand den Erfolg von Karatbars aufhalten. Das wird nicht gelingen!“ Schon nächste Woche würde ein Blockchain-basiertes Handy der Öffentlichkeit präsentiert; auch damit würde man neue Maßstäbe setzen, heißt es in dem Mailing.

Füe mehr Informationen über Karatbars besuchen Sie die offizielle Webseite: https://karatbars.com/