Anwälte in Washington DC könnten Zahlungen in Kryptowährungen akzeptieren

Anwälte in Washington DC könnten Zahlungen in Kryptowährungen akzeptieren

By Hassan Maishera - Min. gelesen
Aktualisiert 16 September 2020

Die Anwaltskammer des Distrikts Columbia spricht sich dafür aus, dass Anwälte Kryptowährung als Bezahlung für juristische Dienstleistungen akzeptieren – solange die Vereinbarung fair ist und der Anwalt die Währung schützen kann.

Nach Angaben der Anwaltskammer des Distrikts Columbia können Anwälte mit Sitz in Washington DC sich dafür entscheiden, Kryptowährung als Zahlungsmittel für juristische Dienstleistungen zu akzeptieren; vorausgesetzt, die Honorarvereinbarung ist fair, angemessen und der Anwalt ist in der Lage, das virtuelle Eigentum zu schützen.

Der Rechtsethikausschuss der Anwaltskammer stellte fest, dass „ Rechtsanwälte die Flut der Veränderungen nicht aufhalten können, selbst wenn sie es möchten, und Kryptowährung wird von Verkäufern und Dienstleistungsanbietern, einschließlich Anwälten, zunehmend als Zahlungsmethode akzeptiert“.

Der Ausschuss erkennt auch den volatilen Charakter der virtuellen Währungen an und fügt hinzu, dass die Fairness solcher Honorarvereinbarungen zwischen dem Mandanten und dem Anwalt zu dem jeweiligen Zeitpunkt, zu dem sie getroffen werden, beurteilt werden sollte.

Es wird darauf hingewiesen, dass die IRS Kryptowährung für Steuerzwecke als Eigentum und nicht als eine Form von Währung behandelt. Er stimmte zu, dass die Zahlung von Gebühren in Kryptowährung „eher einer Zahlung in Eigentum als einer Zahlung in Fiat Geld gleicht“.

Es scheint, dass es eine Zunahme von Anwaltskanzleien gibt, die Kryptowährung als Zahlungsmittel zu akzeptieren, obwohl die Krypto-Märkte für erhöhtes Risiko und Volatilität bekannt sind. Anwaltskanzleien in Nebraska, North Carolina und New York City haben sich beratend dafür ausgesprochen, digitale Währungen als Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Das Gutachten der Anwaltskammer von DC erklärte, dass die ethischen Regeln zwar verlangen, dass die Anwaltshonorare angemessen sein müssen, aber nicht ausschließen, dass „potenziell volatile Vermögenswerte“ als Zahlung akzeptiert werden. In dem Gutachten werden Aktien von Unternehmen, Eigentum und Kryptowährung als Beispiele für solche Zahlungen angeführt.

Anwälte, die einem Vorschuss in Kryptowährung zustimmen, müssen die Ethikregel 1.8(a) beachten, die besagt, dass es eine angemessene Vereinbarung mit schriftlich festgelegten Bedingungen geben muss, die dem Mandanten gegenüber fair ist.

In der  Stellungnahme heißt es, dass diese Regel nicht für die Zahlung von Gebühren gilt, die bereits verdient sind.

Wenn es sich um volatile Vermögenswerte wie Kryptowährung handelt, wird zusätzlicher Betonung auf die Fairness der Vereinbarung gegenüber dem Kunden gelegt. Die Fairness der Vereinbarung sollte zum Zeitpunkt der Unterzeichnung beurteilt werden, und es liegt kein ethischer Bruch vor, wenn zukünftige Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle eines Anwalts geschehen sind, das Honorar als unangemessen erscheinen lassen.

Anwälte, die planen, für zukünftige Arbeiten Zahlungen in Kryptowährung zu akzeptieren, müssen verstehen, wie die Technologie funktioniert, um das virtuelle Eigentum des Klienten zu schützen. Sie müssen wissen, wie sie mit den zahlreichen Möglichkeiten, mit denen Kryptowährungen gestohlen oder verloren werden kann, umgehen und sich davor schützen können.