In Ungarn gibt es keine Behörde, die sich mit der Regulierung von Krypto-Assets im Land befasst. Das erklärt, warum Kryptowährungen keine genaue rechtliche Definition haben.
Kryptowährungen gelten auch nicht als offizielles gesetzliches Zahlungsmittel, da sie weder von einer zentralen Stelle ausgegeben werden noch ihr Wechselkurs von der ungarischen Nationalbank autorisiert werden kann.