Das weltweite Einkommen von in Schweden ansässigen Privatpersonen unterliegt der Besteuerung. Das schwedische Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Arten des Einkommens, wie zum Beispiel Einkommen aus unselbstständiger Arbeit, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbeeinkommen und Vermögenseinkommen. Vermögensgewinne, wie sie beispielsweise aus Kryptowährungen erzielt werden, gelten als Vermögenseinkommen.
In Schweden gibt es keine spezifischen Steuergesetze für die Besteuerung von Krypto-Assets. Nach schwedischem Steuerrecht werden Kryptowährungen nicht als offizielle Währungen anerkannt, sondern gelten als eine andere Art von Vermögenswert und unterliegen daher weiterhin der Besteuerung.