Als virtueller Vermögenswert sind Kryptowährungen in der Liste der „gefährdeten Aktivitäten“ des mexikanischen Geldwäschegesetzes aufgeführt, die zur Geldwäsche verwendet werden können. Es ist wichtig, alle rechtlichen Aspekte der Verwendung von Kryptowährungen in Mexiko zu berücksichtigen, insbesondere wenn sie als Zahlungsmittel verwendet werden, da dies zu Verbindlichkeiten gegenüber Regierungsbehörden wie dem Tax Administration Service (SAT) führen könnte.
Eine vorherige Genehmigung der Banco de México ist für Finanztechnologie-Institute erforderlich, um Geschäfte mit Vermögenswerten zu tätigen; dennoch sind die Finanzinstitute des Landes nicht befugt, Geschäfte mit virtuellen Vermögenswerten wie Bitcoin oder Ethereum an die Öffentlichkeit zu tätigen.