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Kryptosteuern in Großbritannien

Im Vereinigten Königreich (UK) ansässige und wohnhafte Personen unterliegen in der Regel mit ihrem weltweiten Einkommen der UK-Steuer. Dies schließt Einkommen aus Krypto-Vermögenswerten ein. Die britische Steuerbehörde (Her Majesty’s Revenue and Customs, HMRC) definiert drei Arten von Krypto-Vermögenswerten, nämlich: Exchange Tokens (Währungsmünzen wie Bitcoin), Utility Tokens und Security Tokens. Die Richtlinien gelten für alle Formen von Krypto-Assets. Es ist wahrscheinlich, dass Krypto-Asset-Anleger eine oder mehrere der folgenden Steuern zahlen müssen: Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer, Einkommenssteuer.