In Deutschland ansässige steuerpflichtige Personen sind auf ihr weltweites Einkommen steuerpflichtig. Das deutsche Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen verschiedenen Einkommenskategorien. Die Einkommenskategorien umfassen Einkommen aus Beschäftigung, Selbständigkeit, Investitionen, Geschäfts- und Immobilieneinkommen. Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens können Einkünfte aus all diesen Kategorien kombiniert werden. Der Verkauf von Vermögenswerten kann mit einer Kapitalgewinnsteuer (CGT) verbunden sein. In Deutschland unterliegen bestimmte Vermögenswerte jedoch nicht der Steuer, wenn die Person sie länger als ein Jahr hält. Es sei darauf hingewiesen, dass es in Deutschland keine spezifischen Steuergesetze gibt, die sich mit der Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten befassen. Infolgedessen gelten die allgemeinen Steuervorschriften.
Im Februar 2018 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seine Ansichten zur Besteuerung bestimmter Krypto-Asset-Transaktionen, allerdings war diese Veröffentlichung sehr begrenzt und befasste sich nur mit der umsatzsteuerlichen Behandlung. Dementsprechend besteht weiterhin eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung von Krypto-Asset-Transaktionen.