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Kryptosteuern in Belgien

Grundsätzlich sind alle Einkommen von Einwohnern in Belgien steuerpflichtig. Das belgische Steuerrecht unterscheidet zwischen den folgenden vier Einkommenskategorien: 

  • Einkünfte aus Erwerbs- und Aufsichtsratstätigkeiten
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, gewerbliche Einkünfte und Rente 
  • Einkünfte aus Liegenschaften 
  • Vermögenseinkünfte, inklusive Dividenden, Zinsen und Tantiemen
  • Andere sonstige Einkünfte

Das belgische Steuerrecht ist in Bezug auf Kryptowährungen recht begrenzt. Das SDA hat diesbezüglich eine Mitteilung veröffentlicht: „Investitionen aus Kryptowährungen sind gewöhnlich spekulativer Natur und die daraus resultierenden Einkünfte werden daher als ‚sonstige Einkommen‘ behandelt.“ 

Dies bedeutet allerdings nicht, dass jeder, der Einkünfte durch Kryptowährungen erwirtschaftet hat, besteuert wird. Der Gebrauch des Begriffs „gewöhnlich“ deutet an, dass gewisse Investitionen auch nicht-spekulativ sein können. In Bezug auf den Beschluss heißt es: „Eine Entscheidung der FÖD Finanzen, wie das Steuerrecht auf bestimmte Situationen und Transaktionen angewendet wird, hatte bisher noch keine Auswirkungen auf die Besteuerung gehabt.“